6 % Mehrwertsteuer auf Abriss und Umbau: Fehlende Entscheidung verunsichert Sanierer
Zahlen wir weiterhin 6 % für Abriss und Wiederaufbau oder steigen wir bald wieder auf 21 % Mehrwertsteuer?
Menschen, die ihre Häuser abreißen oder neu bauen wollen, bleiben noch eine Weile unsicher. Die Regierung hat noch keine endgültige Entscheidung über diese Post-Corona-Maßnahme getroffen. Willst du dich ein Haus abreißen oder neu aufbauen lassen?
Das sollten Sie berücksichtigen.
Bis Ende 2023 kann die Baubranche den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Abriss und Wiederaufbau nutzen. Die NAV möchte, dass die Regierung diese Vereinbarung verlängert. Es wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Dennoch ist die NAV der Ansicht, dass es hinreichende Gründe gibt, weiterhin den ermäßigten Steuersatz von 6 % anzuwenden. Laut NAV hänge dies vor allem vom Platz im Budget ab.
Woher kommt diese Anordnung?
Das System wurde von der Regierung während und nach der Coronakrise ins Leben gerufen. Die Maßnahme gab dem Bausektor Auftrieb. Allerdings geht die NAV davon aus, dass die Stützungsmaßnahme nicht lange genug anhält.
Die Regierung hat eine Frist von 12 Monaten festgelegt. Nach Ansicht der Baubranche ist dieser Zeitraum zu kurz, um Abbruch- und Wiederaufbauprojekte in Angriff zu nehmen und abzuschließen. Ein Bauprojekt dieser Größenordnung kann durchaus 2 bis 3,5 Jahre dauern. Abhängig vom Umfang des Umbau- oder Abrissprojekts
Neben der Tatsache, dass sowohl der Bausektor als auch der NAV die Gültigkeit der Maßnahme für zu kurz halten, ergeben sich für diesen Sektor noch weitere Nachteile. Durch die begrenzte Dauer des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes erhöht sich der Arbeitsaufwand. Steigt der Druck auf Projekte, Auftragnehmer und Mitarbeiter, kann dies zu Lasten der Qualität und Sicherheit am Bau gehen.
Viele Projekte werden pausiert, weil noch keine Klarheit über den Mehrwertsteuersatz besteht.
Während der Bausektor bereits in großen Schwierigkeiten steckt. Die Einkaufspreise für Baumaterialien explodieren und die Zinsen steigen weiter. Dass die Regierung ihre Entscheidung über die Maßnahme immer weiter hinauszögert, schadet dem Bausektor mehr als es nützt.
Ermäßigter Satz für Abriss und Wiederaufbau, ggf. auch für Sanierungen
Der NAV befürwortet die dauerhafte Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 6 % für den Bausektor. Der Mehrwertsteuersatz von 21 % sollte wie bisher nur für Neubauten gelten. Die ermäßigte Mehrwertsteuer soll nicht nur zum Maßstab für Abriss und Wiederaufbau werden, sondern, wenn es nach NAV geht, auch für Renovierungen von Häusern.
Dies verhindert Verwirrung. Denn wann nennt man etwas renovieren und wann Abriss?
Das Netzwerk der Architekten Flandern ist außerdem der Ansicht, dass der Mehrwertsteuersatz für Auftragnehmer und Architekten bei 6 % angeglichen werden sollte. Die Arbeit eines Architekten wird heute als Dienstleistung angesehen. Dadurch werden sie zwar automatisch zu den 21 % gezählt, tatsächlich tragen diese Tätigkeiten aber auch zum Bau bzw. Wiederaufbau bei.
Wann wird über den Mehrwertsteuersatz entschieden?
Die belgische Regierung ist erst nach sorgfältiger Prüfung des Haushalts bereit und in der Lage, eine endgültige Antwort auf die Mehrwertsteuerregelung zu geben. Dies soll in der ersten Oktoberwoche abgeschlossen sein. Die NAV gibt an, nicht auf eine Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes zu warten, sondern sich für eine dauerhafte Umsetzung zu entscheiden.
So steht es auch im Vorschlag. Die Regierung muss Entscheidungen treffen, aber das Ergebnis bleibt 50/50. Sicher ist, dass das Ausbleiben einer Entscheidung für große Verunsicherung im Bausektor sorgen wird.
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