Vom Grill bis zum Gartenhaus: Welche Gegenstände im Garten sind versichert bzw. nicht?
Der Garten ist unsere grüne Oase der Ruhe. Hier können wir nach einem anstrengenden Arbeitstag entspannen oder mit Freunden einen Drink oder ein Abendessen genießen. Ein Sturm oder unerwünschte Besucher können einem einen Strich durch die Rechnung machen. Welche Gartengeräte sind gegen Beschädigung oder Diebstahl versichert?

Welche Gegenstände im Garten sind versichert bzw. nicht?
Von teuren Gartengarnituren bis hin zu luxuriösen Outdoor-Küchen: Diebstahl und Beschädigung
Der Grill hat einen Platz unter der Veranda, während Ihr luxuriöses Lounge-Set auf der Terrasse verbleibt. Wenn die Wettervorhersage schlecht ist, entfernen Sie einfach die Kissen von den Stühlen. Der Rest bleibt stehen. Aber ist das wirklich klug? Denn wie sieht es mit einer Versicherung aus, wenn Ihre Gartengegenstände beschädigt oder, noch schlimmer, aus dem Garten gestohlen werden?
Der abgetrennte Garteninnenraum ist bei Ihrer Hausratversicherung oft nicht versichert. Dies gilt jedoch für feste Objekte. Zum Beispiel ein Vordach oder ein Gartenhaus. Sie fallen oft unter die Hausratsversicherung. Auf jeden Fall, wenn es um Schäden durch Unfall, Hagel oder Sturm geht.
Auch diese Bereiche müssen mit Schlössern mit einem bestimmten Gütezeichen ausgestattet sein.
Kommt es zu Diebstählen aus diesen verschlossenen Bereichen, müssen Sie zudem nachweisen können, dass es Anzeichen für einen Einbruch gibt. Zum Beispiel am Zaun oder im Gartenschuppen, wo die Gegenstände gelagert werden. Lose Gartengegenstände sind nicht immer abgedeckt.
Viele Versicherer stellen Anforderungen und Bedingungen an die Versicherung separater Garteninnenräume. In vielen Fällen müssen Sie hierfür eine gesonderte Versicherung abschließen. Lesen Sie daher die Versicherungspolice immer sorgfältig durch.
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Sind meine Gartengegenstände automatisch gegen Sturmschäden versichert?
Nein, es ist nicht immer selbstverständlich, dass Sturmschäden an festen oder losen Gartengegenständen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Wenn das Gartenhaus, die Veranda oder andere feste Gegenstände durch Feuer oder Sturm beschädigt werden, ist dies in der Regel von der Hausratversicherung abgedeckt, Sie können dies jedoch nicht automatisch übernehmen.
Manchmal muss man hierfür auch eine separate Police abschließen. Besonders für lose Gegenstände. Zum Beispiel Lounge-Sets, Grills oder Gartenküchen. Deckt Ihre Versicherung Sturmschäden ab? Dann achten Sie genau auf die Konditionen.
Defekte Gartengeräte aufgrund eines Sturms: Welche Ansprüche haben Sie?
Sturmschäden an losen Gartengeräten sind in der Hausratversicherung oft nicht versichert. Einige Unternehmen erstatten Sturmschäden an Gartenhäusern und Veranden. In diesem Fall müssen Sie sich mit den Bedingungen auseinandersetzen. Ein Sturm ist erst ab Windstärke 10 ein Sturm.
Dies entspricht Windböen von 100 km/h. Sturmschäden an Ihrem Haus sind zwar automatisch durch die Feuerversicherung abgedeckt, dies gilt jedoch nicht für Gegenstände und Habseligkeiten in Ihrem Garten. Daher ist es besser, Sturmschäden an Gartengeräten vorzubeugen.
Verhindern Sie Schäden oder Diebstahl Ihrer Garteneinrichtung
Vorbeugen ist immer besser als heilen. Dies gilt auch für Diebstahl und Beschädigung von losen und festen Gegenständen in Ihrem Garten. Kommt ein Sturm? Achten Sie darauf, dass lose Gartengegenstände nicht einfach von ihrem Platz verschwinden.
Bewahren Sie das Gartenset nach Möglichkeit sicher auf bzw. achten Sie auf eine sichere Befestigung. Zum Beispiel mit Spanngurten. Dies gilt auch für das Trampolin und andere Gartengeräte, die leicht Schäden verursachen oder beschädigt werden können. Machen Sie es Dieben nicht zu einfach.
Stellen Sie sicher, dass der Garten mit einem stabilen Tor oder Zaun verschlossen ist. Bewahren Sie Wertsachen in einem Raum mit einem geeigneten Schloss auf. Sorgen Sie außerdem für eine gute Gartenbeleuchtung. Diebe lieben dunkle oder schlecht beleuchtete Gärten.